AGB

1. Geltungsbereich
Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Geschäftsbedingungen des Käufers – welche Vereinbarungen diese auch immer enthalten mögen – wird durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich widersprochen, soweit nicht beiderseits ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

2. Preise
Die Preise gelten frei Haus ausschließlich Verpackung, soweit keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise unserer Angebote haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, sofern keine andere Dauer auf der Angebotsabgabe vorgenommen wurde. Tritt bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Monaten und unbefristeter Verträge eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren vorzunehmen. Die Preise sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.

3. Verpackung und Versand
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Wenn nicht besonders vorgeschrieben, bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar nach Rechnungsdatum innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto. Bei verspätetem Zahlungseingang behalten wir uns vor Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt, wenn alle Unterlagen, die zur Erledigung des Auftrages beizubringen sind, vorliegen und die Auftragsbestätigung erfolgt ist. Die Lieferung gilt als fristgerecht erfolgt, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft gemeldet ist. Im Falle höherer Gewalt oder bei Betriebsstörungen, insbesondere Rohstoff- oder Energiemangel, Maschinen- oder Werkzeugbruch, Streik, Aussperrungen, Transportschwierigkeiten oder sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen befreien wir uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Wir sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und die Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Teillieferungen sind zulässig. Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns für die Lieferung eine angemessene Nachfrist setzt und wir die Frist fruchtlos verstreichen lassen. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

6. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe unserer Ansprüche an uns ob. Der Besteller ist verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und uns zur Geltendmachung unserer Rechte aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben. Erhält der Besteller von seinem Abnehmer Zahlungen, so gelten diese Zahlungen als für uns vereinnahmt und sind unverzüglich an uns weiterzuleiten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor vollständiger Bezahlung der Ware sind nicht gestattet. Pfändungen Dritter sind uns vom Besteller unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Lieferforderungen um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe oder Rückübertragung verpflichtet.

7. Gewährleistungen und Beanstandungen
Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Danach werden sie nicht mehr anerkannt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung unserer Ware für einen bestimmten Verwendungszweck. Der Käufer ist bei Verwendung unserer Ware selbst verpflichtet, die Eignung vorab zu überprüfen. Mehr- bzw. Minderlieferungen von 10% sind zulässig. Ein Anspruch auf Rücknahme oder Nachlieferung dieser Mengen besteht nicht. Das Recht der Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferten Waren vom Besteller bereits be- oder verarbeitet sind. Rücksendungen werden nur nach vorhergehender Vereinbarung angenommen.

8. Annullierung
Mit Absendung der Auftragsbestätigung kann der Auftrag nicht mehr annulliert werden. Im Falle einer einseitigen Auflösung durch den Käufer bleibt der Käufer den Gesamtbetrag der Bestellung schuldig.

9. Patentverletzung
Wird die Ware in vom Besteller besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, zu befreien.

10. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldungshaftung gegen uns sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung.

11. Haftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Lost fällt. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

12. Verjährung
Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in 6 Monaten, soweit nicht längere Verjährungsfristen vereinbart sind.

13. Abrufaufträge
Bestätigen wir einen Kaufvertragsabschluss mit der ausdrücklichen, urkundlichen Erklärung, „auf Abruf”, so gelten ergänzend folgende Bedingungen: Der Käufer ist zur Abnahme und Zahlung der gekauften Ware im bestätigten Umfang als Hauptpflicht aus dem geschlossenen Vertrag verpflichtet. Sind nähere Einzelheiten bezüglich Mindestabrufmenge und Zeitpunkt der Verpflichtung zum Abruf nicht getroffen, so gilt: Es ist die bei Regelverkäufen geringste Mindestmenge abzurufen. Wir bestimmen dies nach billigem Ermessen. Der Abruf hat mindestens vierteljährlich zu erfolgen. Ein Abrufauftrag muss innerhalb von 12 Monaten vollständig abgenommen sein. Mengen, die nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes abgerufen werden, verwahren wir unter Berechnung der üblichen Lagergebühr bei Haftung hierfür wie in eigenen Angelegenheiten. Der Kaufpreis ist mit dem Tage des Ablaufs der Abruffrist fällig und vertraglich gem. Ziffer 2 Satz 3 verzinslich. Abrufmengen, die innerhalb der vereinbarten Frist nicht abgerufen sind, müssen mit Vorkasse bezahlt werden. Wir sind zur Versendung in der vereinbarten Form also erst dann verpflichtet, wenn der Gegenwert für die Teil- oder Restlieferung uns zur Verfügung gestellt worden ist Wir behalten uns vor, bei Nichtabruf innerhalb der vereinbarten Frist nach Ankündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen und die Ware nicht zu liefern. Stellen wir eine Kaufsache nicht oder nicht mehr unverändert her, die nicht fristgerecht abgerufen worden ist, so gilt: Wir haben das Wahlrecht, ob wir einem Abrufwunsch noch entsprechen wollen oder nicht. Letzteren falls sind wir berechtigt, wenn wir auf den Nichtabruf und die Schadensersatzpflicht gem. Ziffer 4 hingewiesen haben, den Schadensersatz geltend zu machen, ansonsten können wir ohne Verpflichtung zur Zahlung irgendeines Entgeltes vom Vertrag. Soweit bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt, zurückzutreten.

14. Teil-Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist für beide Teile Dortmund. Der Gerichtsstand für Käufer und Verkäufer ist Dortmund. Stand 08/2007